Liebe Olchinger Eltern, die Kieferorthopädie ist in den letzten Jahren mit großen Schritten in Richtung Innovation und Zukunft marschiert. Die Fülle der unterschiedlichsten Möglichkeiten trägt zu zahlreichen individuellen Behandlungsmethoden für Ihr Kind bei. Die Kassen wollen die Kosten vieler Behandlungen aber nicht immer übernehmen und konzentrieren sich auf die Grundversorgung.
Ob die Kosten einer Grundversorgung übernommen werden, richtet sich heute nach den kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Demnach muss der Kieferorthopäde die unterschiedlich starke Ausprägung einer Zahn- oder Kieferfehlstellung anhand von Untersuchungen bestimmen. Der Grad der Fehlstellung wird in einem System von 1 bis 5 zugeordnet. Erst ab Schweregrad drei übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Behandlung.
Manchmal ist im Hinblick auf eine positive Entwicklung der Gesundheit Ihres Kindes ratsam auch eine Indikationsgruppe zwei – beispielsweise Zahnfehlstellungen mit „leichter“ Ausprägung – unbedingt zu therapieren, um das Risiko von Folgeerkrankungen zu minimieren. Dennoch müssen in diesen Fällen die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung von den Eltern übernommen werden.
Unsere Praxis in Olching FFB erstellt Ihnen gerne einen Heil- und Kostenplan und unterstützt Sie in all Ihren Fragen rund um die Behandlung Ihres Kindes, unabhängig ob es um die Finanzierung oder die Kieferorthopädie geht, damit Ihnen eine Entscheidung leichter fällt.
Hat die gesetzliche Krankenkasse einer Kostenübernahme für die Zahnspange zugestimmt, tragen Eltern zunächst einen Kostenanteil von 20 % für die Behandlung ihres Kindes selbst. Erst wenn Ihr Kind die kieferorthopädische Behandlung erfolgreich abgeschlossen hat, bekommen die Eltern die Rückerstattung des geleisteten Eigenanteils. Bei Familien mit mehreren Kindern, beträgt der zunächst auszulegende Eigenanteil ab dem zweiten Kind nur noch 10 %.
Privatleistungen bei gesetzlich versicherten Patienten
Wie angesprochen, sichern gesetzliche Krankenkassen die kieferorthopädische Grundversorgung Ihrer Kinder. Unsichtbare Zahnspangen (Lingualtechnik), Mini-Brackets oder Keramikbrackets, Aligner wie Invisalign oder andere Sonderleistungen müssen Sie als Eltern für Ihre Kinder und Teenager selbst finanzieren.
Kostenübernahme bei privat versicherten Kindern & Jugendlichen
Bei privat versicherten Kindern und Jugendlichen ist die Kostenübernahme für die kieferorthopädische Behandlung abhängig vom Angebot der jeweiligen Versicherung. Ist Ihr Kind privat versichert, reichen Sie bitte einen von uns erstellten Heil- und Kostenplan bei Ihrer Krankenkasse vor Beginn der Behandlung ein und besprechen die Sachlage gemeinsam mit Ihrer privaten Krankenkasse. Selbstverständlich steht unser Olchinger Praxisteam bei der Kostenklärung zur Seite!
